Formulare zum Download finden Sie am Ende der Seite.
Update 25.03.2020
Die beste Übersicht und aktuelle Formulare findet ihr hier bei der WKO:
https://www.wko.at/service/w/arbeitsrecht-sozialrecht/corona-kurzarbeit.html
Update 20.03.2020:
Das AMS hat einen eigenen Rechner zur Kurzarbeit inkl. der Reduktion von Sozialversicherungszahlungen online gestellt.
Update 19.03.2020 18:57:
Antrag auf Kurzarbeit JETZT beim AMS Verfügbar. Hier der Link bzw. das Formular zum direkten Download:
https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit#wien
Update: 18.03.2020: Kurzarbeit nun auch für Lehrlinge möglich.
Update: 17.03.2020: AMS übernimmt Sozialversicherungsbeiträge in Kurzarbeit bereits ab dem 1. Monat.
Update: 19.03.2020 gegen MIttag:
Die WKO hat ein Rechenbeispiel heraus gebracht zur Veranschlaulichung der Kosten bei Kurzarbeit.
Ich persönlich denke, dass hier nicht mit allen Kosten gerechnet wurde.
Jedoch werden mittlerweile auch die Sozialversicherungskosten getragen.
Update 15.03.2020:
Kurzarbeit musste bisher 6 Woche vorab beantragt werden. Diese Frist wurde auf 48h gesenkt und es ist damit zu rechnen, dass Anträge auf Kurzzeitarbeit einfach durch gewunken und abgesegnet
werden.
Die Wichtigsten Infos dazu:
Kurzarbeit ist für Unternehmen unabhängig von der jeweiligen Betriebsgröße und unabhängig von der jeweiligen Branche möglich.
Die Sozialversicherungsbeiträge des Dienstgebers bemessen sich am Entgelt vor Kurzarbeit. Im neuen Kurzarbeitsmodell werden auch diese erhöhten Beiträge ab dem ersten Monat vom AMS übernommen.
Die Sozialpartner haben zugesagt, ab Abschluss der Gespräche auf betrieblicher Ebene (Vorliegen einer unterschriftsreifen Betriebsvereinbarung/Einzelvereinbarung) eine Sozialpartnervereinbarung innerhalb von 48 Stunden zu ermöglichen.
Zunächst drei Monate, bei Bedarf kann das Modell um weitere drei Monate verlängert werden.
Der Arbeitgeber ist laut Sozialpartnereinigung verpflichtet, während Kurzarbeit und bis zu einem Monat nach Ende der Kurzarbeit den Beschäftigtenstand aufrechtzuerhalten. Bei besonderen Verhältnissen ist über den Entfall der Behaltefrist zu verhandeln.